Unser Träger
 
 
  Das
  Kinder-
  und
  Jugendhilfezentrum
  befindet
  sich
  in
  der
  Trägerschaft
  der
  evangelischen
  Stadtgemeinde
  St.
  Jakob
  in
  Köthen.
  St.
  Jakob
  ist 
  eine
  Gemeinde
  mit
  sehr
  langer
  Tradition.
  Bereits
  im
  10.
  und
  11.
  Jahrhundert
  hatte
  das
  Christentum
  in
  hiesiger
  Gegend
  Wurzeln
  geschlagen. 
  Nach
  dem
  Neubau
  der
  Kirche
  (1400
  bis
  1514)
  und
  der
  Einführung
  der
  Reformation
  gehörte
  das
  Schul-
  und
  Sozialwesen
  jahrhundertelang 
  unmittelbar
  zu
  den
  kirchlichen
  Aufgaben.
  Mit
  der
  Errichtung
  bzw.
  Erweiterung
  der
  Stiftung
  „St.
  Jakobs-
  Hospital“
  konnten
  bis
  in
  die
  DDR- 
  Zeiten
  hinein
  diakonische
  Aufgaben
  wahrgenommen
  werden.
  Der
  evangelische
  Kindergarten
  hat
  alle
  gesellschaftlichen
  Veränderungen 
  überstanden.
  An
  alten
  Traditionen
  festhaltend,
  hat
  St.
  Jakob
  im
  Jahr
  1994
  auch
  die
  Trägerschaft
  für
  das
  Kinderheim
  des
  alten 
  Landkreises
  übernommen
  und
  die
  kontinuierliche
  Weiterentwicklung
  zum
  Kinder-
  und
  Jugendhilfezentrum
  begleitet,
  welches
  sich
  in
  unmittelbarer 
  räumlicher
  Nähe
  von
  Pfarrhaus
  und
  Wolfgangstift
  im
  Gebäude
  der
  alten
  Superindentur
  befindet.
  Die
  Kirchengemeinde
  ist
  neben
  dem
  Kindergarten
  und 
  dem
  Kinderheim,
  inzwischen
  außerdem
  Trägerin
  eines
  Grundschulhortes,
  einer
  Migrationberatungsstelle,
  des
  diakonischen
  Kinder-
  und
  Jugendzentrums 
  „Popcorn“
  und
  in
  Verbindung
  mit
  letzterer
  Einrichtung,
  der
  Jugendschutzarbeit
  mit
  dem
  Schwerpunkt
  Gewaltprävention
  für
  den
  Landkreis
  Köthen. 
  Außerdem
  ist
  sie
  Trägerin
  von
  zwei
  Stellen
  Schulsozialarbeit,
  in
  Gröbzig
  und
  in
  Köthen.
  So
  kann
  St.
  Jakob
  über
  die
  gemeindliche
  Arbeit
  hinaus
  Kindern 
  aus
  allen
  gesellschaftlichen
  Schichten
  und
  aller
  Altersgruppen
  pädagogisch
  qualifizierte
  Angebote
  der
  unterschiedlichsten
  Art
  unterbreiten
  und 
  versucht
  damit
  ihrem
  Auftrag
  gerecht
  zu
  werden,
  Kinder
  und
  Jugendliche
  anzunehmen
  und
  auf
  ihrem
  Weg
  ins
  Leben
  fördernd
  und
  helfend
  zu
  begleiten, 
  ihnen
  Geborgenheit
  zu
  vermitteln,
  ihnen
  die
  Grunderfahrung
  eines
  gottgewollten,
  einzigartigen
  Lebens
  zu
  ermöglichen
  und
  zu
  verantwortlichen 
  Persönlichkeiten
  zu
  erziehen.
  Für
  uns
  sind
  alle
  Menschen
  vor
  Gott
  gleich
  und
  haben
  ein
  uneingeschränktes
  Recht
  darauf,
  in
  den
  unterschiedlichsten 
  Bereichen
  ihres
  persönlichen
  Lebens
  respektvoll
  behandelt
  zu
  werden.
  Den
  Kindern
  und
  Jugendlichen
  des
  Heimes
  und
  den
  Jugendlichen
  des
  Betreuten 
  Wohnens
  wird
  durch
  das
  Netzwerk
  der
  kirchlichen
  Einrichtungen,
  wozu
  auch
  noch
  die
  Evangelische
  Grundschule
  in
  Trägerschaft
  der
  Ev.
  Landeskirche 
  Anhalts
  und
  diakonische
  Einrichtungen
  wie
  Suchtberatung,
  Sozialstation,
  Tagesstätte
  für
  seelisch
  Behinderte
  sowie
  Frauenzuflucht
  gehören,
  Zugang
  zu 
  Institutionen
  und
  engagierten
  Personen
  auch
  außerhalb
  der
  Hilfebereiche
  der
  ARCHE
  geboten.
  Insbesondere
  zu
  Veranstaltungen
  der
  evangelischen 
  Kinder-
  und
  Jugendarbeit
  sind
  sie
  eingeladen.
  Die
  pädagogischen
  Einrichtungen,
  ganz
  besonders
  das
  Kinder-
  und
  Jugendhilfezentrum,
  arbeiten
  unter 
  professioneller
  Leitung
  in
  hohem
  Maße
  eigenständig.
  Die
  Kirchengemeinde
  begleitet
  die
  Arbeit
  durch
  das
  von
  ihr
  berufene
  Kuratorium,
  in
  dem
  alle 
  Angelegenheiten
  der
  Hilfe
  zur
  Erziehung
  nach
  SGB
  VIII
  §
  27ff
  erörtert,
  die
  Grundzüge
  der
  konzeptionellen
  Arbeit
  festgelegt
  und
  alle
  wichtigen 
  Beschlüsse in personeller und finanzieller Hinsicht gefasst werden. 
 
 
 
  
Unser Kuratorium
 
 
  ... und die SATZUNG des Kinderheimes 
  Das Wort Kurator stammt ab vom lateinischen Wort curator („Pfleger“, „Vertreter“ oder „Vormund“), sowie von curare („Sorge tragen“, „sorgen um“). 
  Das damit verwandte Wort Kuratorium bezeichnet eine Aufsichtsbehörde, einen Verwaltungsrat oder ein beratendes Gremium. 
  (Quelle: freie Enzyklopädie Wikipedia sowie freies Wörterbuch Wiktionary, 10.09.07) 
  Damit
  das
  Kuratorium
  weiß,
  womit
  es
  sich
  in
  unserer
  ARCHE
  beschäftigen
  muss,
  hat
  ihm
  unsere
  Kirchengemeinde
  St.
  Jakob,
  Träger
  des
  Kinder-
  und 
  Jugendhilfezentrums, eine Satzung gegeben. 
  In dieser Satzung sind die Zusammensetzung, die Arbeitsweise und die Aufgabenbereiche des Kuratoriums festgelegt. 
  So muss das Kuratorium aus mindestens 5 Mitgliedern bestehen und 4 mal im Jahr eine gemeinsame Sitzung abhalten. 
  Es
  beschäftigt
  sich
  mit
  inhaltlichen
  Dingen
  (
  Was
  soll
  im
  Heim
  gemacht
  werden!),
  mit
  finanziellen
  Dingen
  (Wie
  viel
  Geld
  darf
  wofür
  ausgegeben
  werden!)
  und 
  mit personellen Dingen ( Wer ist in der ARCHE wofür verantwortlich!). Nur so kann der Betrieb unserer Arche richtig und reibungslos funktionieren. 
  Die
  amtierende
  Vorsitzende
  des
  Kuratoriums,
  Frau
  Christiane
  Taggesell,
  der
  Vorsteher,
  Herr
  Pfarrer
  Olejnicki
  und
  der
  Heimleiter,
  Herr
  Titus
  Linke,
  bilden 
  den Hausvorstand und sind sowohl für alle Kinder- und Jugendlichen als auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Einrichtung Ansprechpartner.