Rechtliche Grundlagen finden unsere Angebote im SGB VIII/KJHG
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Kinderheim §§ 27, 34, 35a, 41, 42, 43,
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Flexible Elternhilfe §§ 27 ff,
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Betreutes Wohnen §§ 19, 27, 34, 35a, 41,
Einzugsbereich
Unsere ARCHE ist für Hilfesuchende aus dem Land Sachsen-Anhalt offen.
Natürlich nehmen wir auch Kinder aus anderen Bundesländern auf.
Köthen liegt an einem traditionellen Bahn-Verkehrsknotenpunkt, so dass gute Fahrmöglichkeiten in die Nord-Süd-Richtung
(Berlin, Magdeburg, Leipzig) und in die Ost-West-Richtung (Wittenberg, Bitterfeld, Dessau, Region Harz) gegeben sind.
An Board unserer ARCHE können kommen:
Junge Menschen, die durch Störungen und Probleme in ihrem Bezugs- und Familiensystem beeinflusst sind,
Kinder und Jugendliche (im Heim und im Betreuten Wohnen),
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deren Persönlichkeitsentwicklung erheblich gestört, verzögert bzw. gefährdet ist (Teilleistungsschwächen, Aufmerksamkeitsstörungen,
Konzentrationsstörungen und Hyperaktivität),
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mit erheblichen schulischen Problemen (Schulaversion, Schulbummelei),
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die Verhaltens- und emotionale Störungen aufweisen,
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mit reaktiven Störungen z.B. durch starke familiäre Belastung,
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mit Störungen im Bereich der Intelligenz oder im Sozial-, Arbeits-, und Leistungsverhalten,
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die seelisch behindert sind oder von einer seelischen Behinderung bedroht sind,
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deren Verhalten im Zusammenhang mit psychotropen Substanzen gestört ist.
Kleinkinder und Kinder im Vorschulalter (in der Flexiblen Elternhilfe),
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für die, in ihrer Familie, eine optimale Versorgung und Erziehung nicht abgesichert ist,
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deren Wohl durch negative Einflüsse unterschiedlichster Art gefährdet ist,
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denen geeignete Versorgungsstrukturen geboten werden müssen und deren Eltern bzw. Elternteile dazu anzu- leiten sind,
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für die Erziehungsdefizite durch ritualisierte Einflussnahme in das Familiensystem (sowohl im teilstationären als auch im ambulanten Bereich) ausgeglichen
werden,
Kinder und Jugendliche,
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die aufgrund einer familiären Notlage für kurze Zeit untergebracht werden müssen (Kur, Krankenhausaufenthalt u.ä. der Sorgeberechtigten)
Rechtliche Grundlagen/ Einzugsbereich
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Drogen- und alkoholabhängige Kinder und Jugendliche, sofern sie nicht bereit sind, sich therapeutischer Maßnahmen zu unterziehen,
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Mädchen und Jungen, die unmittelbar vorausgegangenen sexuellen Missbrauch erlebt haben (Hier werden immer ganz individuelle Absprachen getroffen),
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Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen, welche eine besondere krankenpflegerische Versorgung und besondere bauliche Voraussetzungen
erforderlich machen (z. B. Rollstuhlfahrer).
Nicht aufgenommen werden: